Original CITROSEPT von Dr. Harich
Für seine Entdeckung und die Entwicklung eines technologisch hochentwickelten bio-chemischen Verfahrens,
mit dem Wirkstoffe aus Grapefruitkernen extrahiert und deren Wirkung auch im daraus gewonnenen Extrakt aktiv aufrecht erhalten bleibt, erhielt Dr. Jakob Harich nach jahrzehntelanger Arbeit das Patent für seinen Extrakt. Leider kann an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden, da die Wirkungsweisen in Europa nicht mehr ohne entsprechende Registrierung angegeben werden dürfen. Für interessierte geht’s hier zu Patent-Nr. 5,425,944
Infos über Grapefruitkernextrakt im Allgemeinen findest du in diesem Buch:
Pharmaindustrie vs. Grapefruitkernextrakt
Im Jahr 2002 verabschiedete die EU-Kommission ein Gesetz, welches, einfach ausgedrückt, im Laufe der darauf folgenden Jahre und Jahrzehnte allmählich alle Stoffe verbietet, die nicht auf einer – von einer sogenannten Codex Alimentarius Kommission erstellten – Liste von pharmazeutischen Zusatzstoffen für Lebensmittel stehen. Federführend bei diesem EU-Gesetz war die deutsche Codex Alimentarius Delegation mit ihren „offiziellen“ Sponsoren, nämlich den Pharmakonzernen Bayer, Hoechst und BASF.
Mit diesem Gesetz wurde der EU-Kommission ein „Verbotsprinzip“ vorgelegt und in Folge von dieser auch beschlossen. Das Verbotsprinzip bedeutet, alle vorhandenen (und auch neuen) Lebensmittelstoffe, die nicht auf einer von der Codex Alimentarius Kommission abgesegneten pharmazeutischen „Positiv-Liste“ aufgeführt sind, sind ganz einfach verboten.
Natürlich bietet das EU-Gesetz auch die Möglichkeit an, ein bereits seit Jahrzehnten am Markt befindliches Mittel wie den echten Dr. Harich Grapefruitkernextrakt, welcher nicht auf der Liste der Codex Alimentarius steht, für diese EU-Zulassung anzumelden. Das Problem bei der EU-Zulassung ist jedoch, dass sich kleine und mittlere Unternehmen die immensen Zulassungskosten nicht leisten können.
So wurde also die seit 1997 in Österreich geltende Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel für CITROSEPT aufgrund des übergeordneten „EU-Verbotsprinzips“ 2009 wieder aberkannt.
Obwohl CITROSEPT mit dem Dr. Harich GKE in mehr als 15 Jahren nie beanstandet wurde und weit mehr als 1000 äußerst positive -schriftliche- Erfahrungsberichte von glücklichen, gesunden und zufriedenen Anwendern verfügbar wären, ist es nun laut EU-Gesetz verboten, Einnahmeempfehlungen zu geben bzw. den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei CITROSEPT um ein Verzehrprodukt handelt. Denn Dr. Harichs Grapefruitkernextrakt scheint in der pharmazeutischen Codex-Liste nicht auf.
CITROSEPT als Mittel zur „Raumluftverbesserung“
In der EU ist der Verkauf von CITROSEPT zwar noch möglich, es darf allerdings nur noch als „Mittel zur Raumluftverbesserung“ angeboten werden. Dr. Harich hat sogar ein Patent für ein Gerät entwickelt, mit welchem GKE besonders gut in der Raumluft verteilt werden kann. Die sehr erfrischende und energetisierende Wirkung auf die Raumatmosphäre ist von vielen Anwendern bestätigt.
Neue Biozid-Verordnung
Bis vor kurzem durfte Dr.Harichs Grapefruitkernextrakt in der EU noch bei Schädlingsbefall an Pflanzen oder Dingen angewandt werden, aber auch das ist nun nicht mehr zulässig.
Man darf nach neuer Biozid-Verordnung keine Produkte zur Schädlingsbekämpfung, egal ob Mikroorganismen, Bakterien, Ungeziefer oder Pilze, anbieten, die nicht als Biozid registriert sind. Und das ist der Citrusextrakt nicht, weil es einige Millionen Euro, viele Jahre und unzählige Studien kosten würde.
Dr. Harichs GKE wird außerhalb der EU nach wie vor als Nahrungsergänzung mit Einnahmeempfehlung verkauft.
Weitere Infos zu CITROSEPT: https://citrosept.at/contents/de/d14.html